– Nachfolgend „Die Agentur“ genannt –
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Aufträge und Verträge zwischen der Seed Group mit Hauptsitz in Burgas, Republik Bulgarien, sowie ihrer Niederlassung in Deutschland (nachfolgend „Agentur“) und ihren Auftraggebern.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern im Sinne der jeweils anwendbaren gesetzlichen Definition sowie gegenüber Verbrauchern, sofern nicht in einzelnen Regelungen ausdrücklich differenziert wird.
1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.5 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Leistungsgegenstand
2.1 Die Agentur erbringt strategische Beratungs-, Konzeptions-, Kommunikations-, Marken-, Digital-, Strukturierungs- und Umsetzungsleistungen.
2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
2.3 Beratungsleistungen stellen – so weit nicht ausdrücklich anders vereinbart – Dienstleistungen dar. Ein wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
3. Präsentationen und Vorleistungen
Die Verwendung von Präsentationen, Konzepten, Ideen oder Vorarbeiten bedarf der Zustimmung der Agentur. Dies gilt unabhängig von urheberrechtlicher Schutzfähigkeit.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung
4.2 Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
4.3 Für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, die vom Auftraggeber vorgegeben werden, ist dieser verantwortlich.
5. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
5.1 Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die DSGVO.
5.2 Soweit die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV).
5.3 Der Auftraggeber bleibt Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
5.4 Die Nutzung externer Hosting-, Analyse-, Cloud- oder KI-Dienstleister kann eine Datenübermittlung in Drittstaaten beinhalten. Diese erfolgt unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Künstlersozialabgaben, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.
6.2 Bei Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich.
6.3 Die von der Agentur dem Auftraggeber ausgestellten Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig, sofern auf der Rechnung kein anderes Zahlungsziel angegeben wurde.
6.4 Bei Beauftragung einer SEO-Kampagne (kontinuierliche Suchmaschinenoptimierung) ist die monatliche Vergütung jeweils zum Anfang des Monats fällig.
6.5 Bei größeren Aufträgen oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken sowie bei Werbemittelherstellung, ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen. Ab einer Auftragssumme im Währungswert von 1.000,-- EUR werden 50% Anzahlung fällig. Alle Anzahlungen dienen der Absicherung der Agentur für bereits gebundene Kapazitäten und Vorleistungen.
6.6 Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen behält sich die Agentur das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor. Rechte an erbrachten Leistungen, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen auf den Auftraggeber über.
6.7 Gewährt die Agentur für einen Auftrag Sonderpreisnachlässe wegen Beauftragung eines Gesamtleistungspakets, so entfallen diese Preisnachlässe, wenn der Kunde mit Zahlungen von wenigstens € 5.000,00 über einen Zeitraum von mehr als zwei Wochen schuldhaft in Schuldnerverzug gerät. In diesem Fall gilt der in dem Angebot ausgewiesene Gesamtpreis als geschuldet und wird 10 Tage nach Erhalt der berichtigten Rechnung der Agentur fällig.
6.8 Aufträge, die von Kundenseite ohne Verschulden der Agentur storniert werden, werden vom Auftraggeber mit einem Ausfallhonorar in Höhe von 50% des ursprünglich vereinbarten Honorars abgegolten. Die Agentur ist berechtigt, mit Nachweis eines höheren Schadens auch ein höheres Honorar geltend zu machen.
6.9 Autorenkorrekturen – z.B. Auftragsergänzungen und/oder inhaltliche Änderungen durch den Auftraggeber, die zum Zeitpunkt der Preisgestaltung des Auftrages nicht vorgelegen haben – werden nach Aufwand berechnet und sind vom Auftraggeber zu tragen.
Für alle Mehrleistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrags waren, gilt ein Mindeststundensatz von 160,00 EUR zzgl. MwSt. Abweichende Vereinbarungen gelten als Sonderpreisnachlässe (siehe Punkt 6.7) und bedürfen der Schriftform. Mündliche Zusatzaufträge gelten als zu diesem Mindeststundensatz erteilt. Übernimmt die Agentur die Supervision oder das Projektmanagement für Leistungen, die von Dritten (z.B. Freelancern oder externen Dienstleistern) erbracht werden, umfasst dies die Koordination der Beteiligten. Die Verantwortung für die Qualität der Leistungen trägt der jeweilige Dritte. Die Agentur haftet nicht für Mängel dieser Dritten, sofern der Auftraggeber diese Dritten selbst beauftragt oder die Agentur diese lediglich empfohlen hat.
Entsteht durch mangelhafte Leistungen Dritter ein Mehraufwand für die Agentur, der über die normale Koordinationstätigkeit hinausgeht (insbesondere Verhandlungen mit dem Dritten, Deeskalationsgespräche, Streitschlichtung, Koordination umfangreicher Nachbesserungen), wird dieser Mehraufwand nach Aufwand berechnet. Der Mindeststundensatz beträgt 160,00 EUR zzgl. MwSt., soweit nicht schriftlich abweichend vereinbart.
7. Vertraulichkeit
7.1 Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung sämtlicher nicht offenkundiger Informationen.
7.2 Die Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus.
7.3 Bei Verstößen bleibt die Geltendmachung von Schadensersatz vorbehalten.
8. Gewährleistung und Haftung
8.1 Gegenüber Unternehmern gilt: Die Haftung der Agentur ist bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.2 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften.
8.3 Unbeschränkt bleibt die Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
8.4 Für wirtschaftliche Entscheidungen, Investitionen oder strategische Umsetzungen, die auf Beratungsleistungen beruhen, übernimmt die Agentur keine Garantie.
9. Haftungsklausel nach § 307 BGB
9.1 Unbeschränkte Haftung
Die Agentur haftet unbeschränkt
– bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
– bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
– nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
– sowie in den Fällen einer übernommenen Garantie.
9.2 Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der Agentur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
9.3 Ausschluss im Übrigen Im Übrigen ist eine Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
9.4 Daten- und Vermögensschäden Für Datenverluste haftet die Agentur nur insoweit, als der Auftraggeber durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen sichergestellt hat, dass die Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
10. Einsatz von KI-gestützten Systemen
10.1 Transparenz Die Agentur ist berechtigt, zur Leistungserbringung KI-gestützte Systeme und automatisierte Analysetools einzusetzen.
10.2 Kein Garantieversprechen KI-basierte Inhalte, Analysen oder Prognosen beruhen auf algorithmischen Modellen und Wahrscheinlichkeitsberechnungen. Eine Gewähr für vollständige sachliche, rechtliche oder wirtschaftliche Richtigkeit wird insoweit nicht übernommen.
10.3 Mitwirkungspflicht Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche von der Agentur erstellten Inhalte, insbesondere strategische Empfehlungen, Texte, Präsentationen, Analysen oder Prognosen, vor Veröffentlichung oder Umsetzung eigenverantwortlich zu prüfen.
10.4 Datenverarbeitung Soweit im Rahmen des KI-Einsatzes personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies ausschließlich unter Beachtung der jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften (insbesondere DSGVO, UK GDPR, Schweizer DSG).
10.5 Kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg Der Einsatz von KI begründet keinen Anspruch auf bestimmte Ranking-Positionen, Marktanteile, Investitionszusagen, Fördermittelbewilligungen oder sonstige wirtschaftliche Erfolge.
11. Nutzungsrechte und Nutzungshonorar
11.1 Rechteübertragung unter Zahlungsvorbehalt Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher den Auftrag betreffender Rechnungen auf den Auftraggeber über.
11.2 Zweckübertragungsgrundsatz Mangels ausdrücklicher Vereinbarung werden einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrechte in dem Umfang eingeräumt, der zur Erreichung des vertraglich vorausgesetzten Zwecks erforderlich ist.
11.3 Erweiterte Nutzung
Jede darüberhinausgehende Nutzung – insbesondere
– zeitlich unbefristete Nutzung,
– räumlich unbegrenzte Nutzung,
– Nutzung in weiteren Medien,
– Übertragung an Dritte,
– Bearbeitung oder Weiterentwicklung,
bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und ist gesondert
vergütungspflichtig.
11.4 Nutzungshonorar Sofern keine ausdrückliche Vergütungsregelung für erweiterte Nutzungsrechte getroffen wurde, ist die Agentur berechtigt, ein angemessenes zusätzliches Nutzungshonorar zu verlangen. Die Höhe orientiert sich branchenüblich an Umfang, Dauer, Reichweite und wirtschaftlicher Bedeutung der Nutzung.
11.5 Unterlassungsrecht Bei unberechtigter Nutzung ist die Agentur berechtigt, Unterlassung zu verlangen.
12. Höhere Gewalt Force Majeure
12.1 Keine Partei haftet für Leistungsstörungen aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse außerhalb ihres Einflussbereichs, insbesondere Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen, Sanktionen, politische Unruhen, bewaffnete Konflikte oder vergleichbare Ereignisse.
12.2 Fristen verlängern sich angemessen.
13. Compliance und Integrität
13.1 Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung geltender Anti-Korruptions-, Sanktionsund Exportkontrollvorschriften.
13.1 Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung geltender Anti-Korruptions-, Sanktionsund Exportkontrollvorschriften.
14. Rechtswahl und Gerichtsstand
14.1 Die Agentur über ihr Recht der EU-Niederlassungsfreiheit aus. Auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Agentur und dem Auftraggeber findet ausschließlich das Recht am Hauptsitz der Agentur unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
14.2 Für Unternehmer ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Hauptsitz der Agentur. Gesetzliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
14.3 Sofern der Auftraggeber seinen Sitz in Deutschland hat und Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, kann ein Gerichtsstand auch am Sitz der deutschen Niederlassung der Agentur begründet sein.
14.4 Für Verbraucher gilt die vorstehende Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
14.5 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist, sofern gesetzlich zulässig, der Hauptsitz der Agentur.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
15.2 Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.